Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://suche.crossasia.org veröffentlichte Website der Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum von 19.-24.07.2023 durchgeführten Selbstbewertung.
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar.
Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache können erst in Kürze zur Verfügung gestellt werden. Daher entspricht die Website derzeit nicht den Anforderungen des §4 der BITV 2.0.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Einzelne Grafiken verfügen über keinen Alternativtext und entsprechen somit nicht der Anforderung 1.1.1 nach WCAG 2.1.
- Einige Seiteninhalte wie etwa Hinweise nach dem Ausloggen aus dem Bibliothekskonto sind zeitbegrenzt, können nicht angehalten werden und entsprechen somit nicht der Anforderung 2.2.1 der WCAG 2.1.
- In der Trefferliste ist die Reihenfolge der Elemente nicht immer schlüssig und entspricht somit nicht vollständig der Anforderung 2.4.3 der WCAG 2.1.
- Der Tastaturfokus ist bei einigen Elementen nicht deutlich sichtbar, bei einigen Elementen fehlt er vollständig und entspricht somit nicht der Anforderung 2.4.7 der WCAG 2.1.
- Nicht alle Bedienelemente haben sichtbare Beschriftungen und entsprechen somit nicht der Anforderung 2.5.3 der WCAG 2.1.
- Statusmeldungen werden nicht mit den geeigneten Rollen und Eigenschaften ausgezeichnet und entsprechen somit nicht der Anforderung 4.1.3 der WCAG 2.1.
- Nicht alle benutzerdefinierten Browsereinstellungen werden berücksichtigt, was somit nicht der Anforderung 11.7 der EN 301 549 V3.1.1 entspricht.
- Verlinkte PDF-Dateien sind teilweise nicht vollständig barrierefrei im Sinne der Anforderungen der WCAG 2.1 nutzbar.
Die bestehenden Barrieren werden im Rahmen eines kontinuierlichen Prozesses behoben.
Funktionen zur Erleichterung der barrierefreien Bedienung
- Im Kopfbereich kann über das Icon bzw. der Farbmodus zwischen hell und dunkel gewechselt werden
Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 3.8.2023 erstellt und zuletzt am 3.8.2023 aktualisiert.
Barrieren melden: Ansprechpersonen
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter "Barriere melden" an.
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie auf der Website der Schlichtungsstelle.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.